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Auf Kosten der Jungen: Wie die Abgeltungsteuer die Altersvorsorge erschwert

Wegen der demographischen Entwicklung in Deutschland wird die gesetzliche Rente weiter sinken, die Rentenbeiträge hingegen steigen. Hinzu kommen hohe Staatsschulden, die von der jungen Generation bezahlt werden müssen. Da bleibt nicht mehr viel übrig, um privat vorzusorgen. Die Abgeltungssteuer aber macht auch das nicht einfach. 


Es ist Allgemeingut: Mit der gesetzliche Rente wird niemand reich. Für jüngere Arbeitnehmer (ab 1970er Jahrgängen) wird die gesetzliche Rente ein erhebliches Verlustgeschäft, wohingegen Menschen früher von akzeptablen Renditen profitiert haben.

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer weiteren Verschlechterung der Lage zu rechnen. Der Staat hat es auf Kosten der Jüngeren versäumt, rechtzeitig auf ein zukunftsfähiges kapitalgedecktes Rentensystem umzustellen. Stattdessen sollen und müssen die Jüngeren in erheblichem Maße selbst vorsorgen, um die Rentenlücke zu schließen. Um dies zu unterstützen hat der Staat die sogenannte Riesterrente erdacht, die aber vielfach kritisiert wird. Was den Bürgern bleibt: Die Vorsorge für das Alter und auch das Sparen für andere Anschaffungen selbst in die Hand zu nehmen, zum Beispiel mit Anleihen und Aktien.

Doch das Sparen wird durch drei Entwicklungen erschwert. Durch die enorme Verschuldung, die die Staaten angehäuft haben und Jahr für Jahr weiter erhöhen, besteht die Notwendigkeit, die Zinsen für Staatsanleihen niedrig und die Inflation hoch zu halten, um die Schulden beherrschen zu können. Dies geschieht über das Gelddrucken und den Staatsanleihenaufkauf durch die EZB. Durch das Gelddrucken steigt mittelfristig die Inflation an und durch die Staatsanleihenkäufe werden die Anleihenzinsen gedrückt.

Darüber hinaus belässt die EZB die Leitzinsen auf niedrigem Niveau, wodurch die erzielbaren Zinsen (zum Beispiel für Tagesgeld) ebenfalls sehr niedrig sind. Durch die niedrigen Zinsen und die relativ hohe Inflation, ist der Realzins auf Spareinlagen schon jetzt negativ. In Zukunft wird sich dies vermutlich noch verschärfen. Die zweite Entwicklung, die ebenfalls aus den ausufernden Staatsfinanzen resultiert, sind steigende Steuern und Abgaben. Je stärker diese steigen, umso weniger Geld haben die Bürger zum Sparen und Investieren zur Verfügung.

Doch die gravierendste Entwicklung, die sich negativ auf die Sparmöglichkeiten und Vermögensbildung der Bürger auswirkt ist die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer wird auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne erhoben.

Nun ist zunächst zu unterscheiden zwischen laufenden Ausschüttungen in Form von Zinsen und Dividenden auf der einen Seite und den Kursgewinnen auf der anderen Seite. Bei laufenden Ausschüttungen profitieren Gutverdiener von der Abgeltungsteuer, da der Steuersatz niedriger liegt als der individuelle Einkommensteuersatz. Geringverdienern entstehen keine Nachteile, da im Zweifelsfalle der geringere Einkommensteuersatz gewählt werden kann. Der geringere Steuersatz für diese Ausschüttungen lässt sich durchaus mit der Notwendigkeit des Inflationsausgleichs und der Tatsache begründen, dass Anlagen aus bereits versteuertem Geld getätigt werden. Dieser Steuersatz ist im europäischen Vergleich deutlich überdurchschnittlich, was Kapitalflucht hervorrufen könnte.

Nehmen wir an, der Anleger besitzt eine Anleihe zu 10.000 Euro, die mit 4 Prozent pro Jahr rentiert. Er erhält also eine Ausschüttung in Höhe von 400 Euro pro Jahr. Auf diese 400 Euro ist nun die Abgeltungsteuer in Höhe von 28 Prozent zu zahlen. Dem Anleger bleiben somit nur 288 Euro. Schon bei lediglich 2 Prozent Inflation hat der Sparer nur noch eine Realrendite von unter einem Prozent. Steigt die Inflation nur auf 3 Prozent ist die reale Rendite des Bürgers bereits negativ, da die Abgeltungsteuer auf die Nominalrendite und nicht auf die Realrendite gezahlt werden muss. Im Grunde besteuert der Gesetzgeber den Inflationsausgleich. Eine Berücksichtigung der Inflation bei der Besteuerung ist überfällig.

Besonders stark ins Gewicht fällt aber die Besteuerung von Kursgewinnen. Nach der alten Regelung waren Kursgewinne nach der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Jetzt sind sie mit ebenfalls bis zu 28 Prozent zu versteuern. Dies ist besonders für kleine und mittelgroße Sparer und Investoren, die langfristig Geld anlegen möchten, ein großer Nachteil. Plakativ sind in diesem Zusammenhang zwei kurze Musterrechnungen des Handelsblatts:

Die Abgeltungsteuer belastet das Sparen in Aktien und Fonds massiv: So zwackt sich der Fiskus von jemandem, der 30 Jahre lang monatlich 100 Euro mit einem Fondssparplan zurückgelegt hat und rund 150.000 Euro ansparen konnte, knapp 32.000 Euro ab. Die daraus zu finanzierende monatliche Rente von knapp 1000 Euro über zwanzig Jahre schmilzt damit um rund 200 Euro im Monat.

Ein Anleger, der noch in diesem Jahr (2008, vor Einführung der Abgeltungsteuer,  Anm. des Autors) 100.000 Euro in einen Aktienfonds anlegt und damit jährlich 7 Prozent Rendite erwirtschaftet, bekommt nach 30 Jahren – auch wegen des          Zinseszinseffekts – 761.226 Euro ausgezahlt. Ein Anleger, der denselben Fonds nach dem 1. Januar 2009 kauft, bekommt wegen der Abgeltungsteuer nur noch 637.797 Euro.

Die tatsächlichen Renditen sinken durch die Abgeltungsteuer dramatisch und gerade in Anbetracht der steigenden Inflation dürfte es schwierig werden, real kein Geld zu verlieren.

Andere Länder zeigen, wie es richtig geht. Die Quellensteuern auf Kapitalerträge und Kursgewinne sind in den meisten Ländern niedriger, auf Kursgewinne werden meist gar keine Steuern erhoben. Außerdem gibt es vielfach eine Reduktion der Steuer in Abhängigkeit von der Haltedauer, so können langfristige Investments und Sparen für das Alter begünstigt werden. Nicht vergessen werden darf auch, dass sich Ausschüttungen und Kursgewinne aus den Gewinnen der Unternehmen ergeben, welche bereits durch diese versteuert wurden. Die Anleger müssen diese Einnahmen dann nochmals versteuern. Wohlgemerkt Einnahmen aus Anlagen der Bürger, die diese aus bereits versteuertem Geld getätigt haben.

Auch für die deutschen Unternehmen ist die Steuer ein Nachteil. Da die Aktie als Anlageform weniger attraktiv wird, ist es für sie schwieriger bzw. teurer sich über Eigenkapital in Form von Aktien zu finanzieren.

Als sei das noch nicht genug, fordern Oppositionsparteien schon wieder eine Erhöhung der Abgeltungsteuer. Was sie nicht durchschaut haben ist, dass die Abgeltungsteuer nicht in erster Linie die viel gescholtenen Spekulanten und Großanleger trifft, sondern die kleinen und mittelgroßen Sparer, die etwas Vermögen bilden wollen.

Doch vielleicht hat die Sache Methode. Die Staaten halten die Zinsen niedrig und die Inflation hoch, erhöhen die Steuern und Abgaben und aus der staatlichen Rentenversicherung ist nicht mehr viel zu erwarten. Durch die Abgeltungsteuer wird die private Vorsorge enorm erschwert. So werden immer mehr Menschen mit ihrer Rente nicht auskommen und der Staat kann kommen und sich als Retter aufspielen.

Inakzeptabel ist, dass durch die Abgeltungsteuer die Jüngeren abermals benachteiligt werden. Haben sie nicht nur für die Staatsschulden mit weiter steigenden Steuern und Abgaben zu leiden, so haben sie auch noch in vollem Maße die Abgeltungsteuer zu tragen. Wer hingegen schon ein Vermögen aufbauen konnte und geschickt vor 2009 reagiert hat, konnte seine weiteren Anlagegewinne fast steuerfrei halten.

Was muss geschehen, um die Abgeltungsteuer fair und gerecht zu gestalten? An sich ist die Idee einer einfachen Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen eine gute Idee. Zunächst müsste der Aufwand, der mit dieser Steuer für den Steuerpflichtigen verbunden ist, sinken. Darüber hinaus gibt es mehrere mögliche Ansätze. Der jährliche Freibetrag könnte deutlich erhöht werden, wie dies zum Beispiel in Großbritannien der Fall ist. Eine generelle Senkung der Steuer auf ein deutlich geringeres Niveau und eine Vermeidung der Doppelbesteuerung wäre eine weitere Möglichkeit (siehe etwa Italien). Zuletzt bietet sich noch eine Staffelung nach Haltedauer des Investments an, wie es z.B. in Frankreich gemacht wird.

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Autor

Markus Hessler

ist Diplom-Ökonom und Master of Science (Management). Er forscht und lehrt an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg.

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