“Es ist ein Gebot weltkluger Nüchternheit nicht a priori davon auszugehen, dass Unternehmen und Insitutionen ihrer gesellschaftlicher Verantwortung gerecht werden.”, schreibt Professor Guy Kirsch in diesem Post, in dem es darum geht, wie es Unternehmen gelingt, sich aus dieser gesellschaftlichen Verantwortung zu mogeln. – Und wie Ordnungspolitik helfen kann, die Probleme zu lösen.
1.
Vor einiger Zeit hielt ich vor den oberen Führungskräften eines Großunternehmens ein mehrtätiges Seminar über unternehmerische Umweltpolitik. Die Damen und Herren erwiesen sich in der Diskussion als ungemein umweltbewusst. Abends beim Wein kam man sich näher und ich fragte, ob sie dieses Engagement auch in den Alltag ihres Geschäfts mitnehmen würden. Die Antwort war ein klares Nein; das könnten sie sich um der Karriere willen nicht leisten. Und einige fügten hinzu: Sie würden allerdings am Frühstückstisch in der Diskussion mit ihren Kindern recht umweltbewusst sein; anders sei ihre väterliche Autorität in Gefahr.
Diese Antwort scheint so selten nicht zu sein. So konnte man vor einiger Zeit in einer Studie der Akademie für Führungskräfte lesen, dass 82,1 Prozent von 443 befragten Managern zugaben, sie handelten zumindest manchmal gegen ihre Überzeugungen. Auch hielt ein Drittel von ihnen die eigenen Vorgesetzten für moralisch dubios.
Diese Erfahrung und diese Befragungsergebnisse sind nun nicht nur schockierend und betrüblich. Sie sind auch – wenigstens auf den ersten Blick – überraschend, gibt es doch kaum ein Unternehmen und gibt es kaum eine Organisation, die sich nicht hehren moralischen Zielen verpflichtet fühlt. Ohne eine Bekenntnis zur Corporate Social Responsability präsentiert sich gegenwärtig kaum ein Unternehmen; man fühlt sich – so die Rede – der Gesellschaft und ihren Menschen in vielfältiger Weise verpflichtet. Nicht nur soll es um Gewinnmaximierung gehen; auch das Wohl der Menschen als Kunden, als Aktionäre, als Mitarbeiter soll als Leitschnur unternehmerischen Handelns gelten; mehr noch – und hier gibt es viele Varianten – die Förderung der Kunst, die Bekämpfung des Hungers in der Welt, die Rettung der Amazonas-Wälder, die Unterstützung des Breitensports usw. stehen auf der Liste jener Werte und Anliegen, für die das jeweilige Unternehmen, die jeweilige Organisation verantwortlich zeichnet.
Damit aber sind wir mit zwei widersprüchlichen Befunden konfrontiert: Einerseits Manager, sie sich als schon mal moralische defiziente Wesen zu erkennen geben; andererseits Unternehmen, die sich laut und nachdrücklich zu ihrer so oder anders formulierten gesellschaftlichen Verantwortung bekennen.
2.
Diese Widersprüchlichkeit legt es nun nahe, etwas genauer hinzusehen. Dies auch und besonders deshalb, weil es für das Leben eines jeden Einzelnen und für das gesellschaftliche Zusammenleben von uns allen von zentraler Bedeutung ist, ob und wie Unternehmen und Organisationen jener Verantwortung gerecht werden, zu der sie sich bekennen. Auch ist es keineswegs belanglos, ob die Mitarbeiter von solchen Organisationen und Unternehmen mehr oder weniger oft gegen ihre eigenen Überzeugungen und Werte handeln, handeln müssen. Wie sehr dies von Belang ist, wird unmittelbar deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass ein Großteil, nein: der grösste Teil unseres Lebens und Zusammenlebens durch das beeinflusst, gar bestimmt wird, was in Unternehmen und in Organisationen entschieden wird. Wir sind alle – auch als sogenannte Privatpersonen – „organization men“, insofern das, was wir tun und was wir lassen, was wir lieben und was wir hassen, was sehen und was wir übersehen, was wir beachten und was wir übergehen, was wir verehren und was wir tabuisieren, in weiten Teil durch unsere Beziehungen in und mit Organisationen und Unternehmen beeinflusst, gar bestimmt ist.
3.
Ist dem aber so, dann ist es angebracht zu fragen, was es mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen auf sich hat, wie weit die so oft und laut beschworene Corporate Social Responsability trägt. Bei der Beantwortung der Frage, was konkret unter dieser Verantwortung zu verstehen ist, ist es nützlich, das Wort beim Wort zu nehmen. Tut man dies, dann kann man sagen, dass jener Verantwortung hat, an den Fragen gestellt werden, denen er nicht ausweichen kann, die er beantworten muss. Es ist eine Banalität, an dieser Stelle hinzuzufügen, dass es auch jemanden geben muss, der Fragen stellt und der in der Lage ist, eine ehrliche Antwort zu erzwingen. So waren die oben erwähnten Manager in dem Umweltseminar mit Fragen konfrontiert, die sie beantworten mussten, wenn sie im Seminar nicht allen Kredit verspielen wollten; auch konnten sie den Fragen ihrer Kinder am Frühstückstisch nicht ausweichen. In beiden Situationen konnten und mussten sie bekennen, dass ihnen das Überleben des Planeten nicht gleichgültig ist.
Damit stellt sich die Frage, wer – ausserhalb von Umweltseminaren und Frühstückstischen – dieser Jemand ist, der Fragen stellt und auf wahrheitsgemässen Antworten besteht.
4.
Da man nun nicht annehmen muss, dass Manager – im Gegensatz zu anderen Menschen – kein Gewissen haben, kann man in einem ersten Angehen die Frage nach diesem Jemand dahingehend beantworten, dass das individuelle Gewissen Fragen stellt und Antworten erzwingt und so den einzelnen Manager in die Verantwortung nimmt. Nun zeigt aber die oben erwähnte Studie, dass dies nicht unbedingt bedeutet, dass der einzelne dieser Verantwortung gerecht wird. Er kann und wird – sind die Versuchung oder der Druck groß genug – gemeinhin gegen sein Gewissen handeln. Wie sagte schon im Florenz der Renaissance Gucciardini: „Der Mensch ist nicht gut; der Mensch ist nicht schlecht; der Mensch ist schwach.“ Oder anders ausgedrückt: Der Mensch ist verführbar und er ist erpressbar. Nicht jeder ist bereit und in der Lage, aus Gewissensgründen in einem Unternehmen sein Ein- und Fortkommen, seine Karriere, gar seinen Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen. Und selbst wenn er es tut und seinem Gewissen folgt, so ist die Wahrscheinlichkeit nicht unbedingt gering, dass jemand mit einem laxeren Gewissen an seine Stelle tritt; dies, weil Organisationen dazu neigen, jene zu zerstören, sprich: auszuscheiden oder doch wenigstens kaltzustellen, die den Ablauf stören.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass das gewissenhafte Handeln des Einzelnen vielleicht den Lichtschein des Heldentums hat, aber für die Übernahme einer gesellschaftlichen Verantwortung durch das Unternehmen in der Mehrzahl der Fälle belanglos ist. Einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel: So ist zu erwarten, dass das Gewissen eines Eigentümerunternehmers sich eher in einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmenspolitik niederschlägt als das Gewissen eines Managers in einer Publikumsgesellschaft. Der Zweite ist ersetzbar, der Erste ist es nicht.
5.
Wenn nun viele wichtige Unternehmen nicht von den Eigentümern, sondern von angestellten Managern geleitet werden und wenn von diesen als Einzelne allenfalls begrenzt gesellschaftliche Verantwortung erwartet werden kann, dann bleibt nur die Frage: Können an die Unternehmen als solche Fragen gestellt werden, die sie wahrheitsgemäß beantworten müssen; anders ausgedrückt: Können Unternehmen als solche gesellschaftliche Verantwortung haben?
Die Frage ist mit Ja zu beantworten. Allerdings: Damit dies der Fall sei, muss eine entscheidende Voraussetzung gegeben sein. Es wird zu zeigen sein, dass diese Voraussetzung eher selten und, wenn doch, dann recht eingeschränkt, gegeben ist. Diese Voraussetzung besteht nicht in der im Zweifel heldenhaften Gewissensstärke Einzelner, sondern in einem institutionellen Arrangement, dass das Unternehmen als solches in die Pflicht nimmt, Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, also Verantwortung zu übernehmen.
Konkret: Unternehmen haben eine Verantwortung für ihre Kunden; sie sollen etwa gesunde Lebensmittel anbieten, keine überzogenen Provisionen für Bankgeschäfte verlangen usw. Wie schon Adam Smith festgestellt hatte, erwarten wir unser täglich Brot nicht vom Wohlwollen des Bäckers, sondern von seinem durch den Markt gebändigten Eigeninteresse. Entscheidend ist also hier die Institution des Marktes; sie erlaubt es im Prinzip der Gesamtheit der Käufer, Fragen an den Unternehmer, beziehungsweise den Banker, zu stellen und auf einer Antwort zu bestehen. Der wettbewerbliche Markt ist also ein institutionelles Arrangement, um Anbieter in die Verantwortung für ihre Kunden zu zwingen.
So weit, so gut; aber eben nur so weit. Denn: Zum einen ist der Markt selten so vollkommen, dass die Unternehmen sich dieser Verantwortung nicht entziehen können. So mögen in einer Situation unvollkommenern Wettbewerbs die Kunden, Fragen an ein Unternehmen stellen, doch kann dieses die Fragen überhören, beziehungsweise falsch oder unvollständig beantworten. Was nichts anderes heißt, als dass ein unvollkommener Wettbewerb es Unternehmen und Organisationen erlaubt, sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden zu entziehen. Darüber hinaus zielen Werbungs- und Marketingstrategien nicht selten darauf ab, den Kunden jene Fragen in den Mund zu legen, die die Unternehmen beantworten wollen, beziehungsweise Antworten zu geben, die nur dem Schein nach die Fragen der Kunden beantworten. Geschieht dies, so stehlen sich auch in einer Marktwirtschaft die Unternehmen aus der Verantwortung für ihre Kunden.
6.
Nun mag man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Unternehmen und andere Organisationen nicht nur auf dem wettbewerblichen Markt in die Verantwortung genommen werden können, sondern es auch noch andere Institutionen gibt, die diesen Zweck haben und diesen Zweck durchaus auch mehr oder weniger erfüllen. Der Staat ist eine dieser Institutionen. Er stellt – indem er Gesetze etwa zur Lebensmittelsicherheit oder zur Beratung von Bankkunden macht – Fragen an die einzelnen Unternehmen, die diese beantworten müssen. Mit dem Ergebnis, dass etwa Unternehmen der Nahrungsindustrie, beziehungsweise Finanzinstitute, in die Verantwortung für ihre Kunden gezwungen werden.
Allerdings gilt dies nur soweit, wie es den einzelnen Unternehmen nicht gelingt, sich den Auflagen und Kontrollen zu entziehen, beziehungsweise wie sie nicht in der Lage waren, über ihre Interessenvertretung die an sie zu stellenden Fragen so mitzuformulieren, dass deren Beantwortung für sie leicht ist, aber mit dem Wohl der Kunden wenig oder nichts zu tun hat. Dies aber bedeutet, dass nach Maßgabe ihres Droh- und Störpotentials Unternehmen und Organisationen sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen können und auch de facto entziehen. Wenn etwa Banken mit dem Hinweis auf ihre systemische Bedeutung die Verluste ihrer Risikogeschäfte dem Steuerzahler aufhalsen können, so ist dies ein besonders krasses, aber nicht unbedingt seltenes Beispiel dafür, wie Unternehmen sich – trotz, im Zweifel dank staatlicher Regulierung – aus der gesellschaftlichen Verantwortung mogeln können.
Allerdings sollte dieses Beispiel nicht zu dem Schluss verführen, dass die organisierte Interessenvertretung immer der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen entgegensteht. So ist etwa die Einrichtung von Betriebsräten ein institutionelles Arrangement, das die Unternehmen in die Verantwortung für ihr Personal nimmt, also hier die Wahrnehmung von gesellschaftlicher Verantwortung sicherstellt. Einzelne Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit legen allerdings den Schluss nahe, dass auch hier pathologische Entartungen nicht ausgeschlossen sind, das Ziel einer Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung also mehr oder weniger verfehlt werden kann.
7.
Die genannten Beispiele rechtfertigen demnach den Schluss, dass die Corporate Social Responsability durchaus, aber mehr oder weniger begrenzt mittels staatlicher Gesetzgebung sichergestellt werden kann. Wem dies nicht reicht, der mag einigen Trost in der Tatsache finden, dass auch Organisationen der Civil Society, etwa Greenpeace, als Sachwalter gesellschaftlicher Interessen den Unternehmen entgegentreten können. Sie tun dies nicht selten mit Erfolg. Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass diese zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht nur die Sachwalter von gesellschaftlichen Interessen zu sein beanspruchen, sondern selbst eine gesellschaftliche Verantwortung haben. Es ist ein Gebot weltkluger Nüchternheit nicht a priori davon auszugehen, dass sie dieser Verantwortung immer gerecht werden; sie mögen durchaus Ziele verfolgen, die im wesentlichen den privaten Interessen ihrer Mitglieder beziehungsweise ihrer Funktionäre dienen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass diese zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Selbstzweck werden und diesem jene gesellschaftlichen Anliegen unterordnen, die zu verteidigen sie vorgeben.
8.
Nicht wenige Unternehmen stellen sich gerne als Förderer und Beschützer von Kunst und Kultur vor. Es kann gewiss nicht bestritten werden, dass es von Vorteil ist, wenn Konzerte stattfinden, die ohne dieses Mäzenatentum nicht stattgefunden hätten, dass dank dieser Art von Förderung Ausstellungen organisiert werden, die sonst mangels Mittel Wunschträume geblieben wären usw. Es ist nun das erklärte Ziel der fördernden Unternehmen, sich als kulturpolitisch engagierte – und darüber hinaus – als gesellschaftspolitisch verantwortliche Akteure zu profilieren. Fraglich ist, ob dies nur zu begrüßen ist. So liegt der Verdacht nahe, dass eine Bank, die schon mal öffentlich ihre Kunstsammlungen zeigt, dies tut, damit nicht für sie peinliche Fragen bezüglich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Aktionären gestellt werden. Konkret: Auf die Frage nach ihrer Corporate Social Responsability verweist in diesem Fall die Bank auf ihr kulturpolitisches Engagement und versucht so, Fragen etwa nach den Konditionen für ihre Kunden, nach den Dividenden für ihre Aktionäre erst gar nicht aufkommen zu lassen: Bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung wird eine bestimmte Antwort – Kunstsammlung – gegeben und so die Frage nach Anderem, Wichtigeren abgedrosselt. Wer wird schon so unhöflich sein, wenn er zur Vernissage der Kunstsammlung (mit Sektempfang) eingeladen ist, zu fragen, wieso die Steuerzahler für die Risikogeschäfte der gastgebenden Bank aufkommen muss; angesagt und angebracht ist eher die Bewunderung über das kulturpolitische Engagement des besagten Finanzinstituts.
9.
Rückblickend: Der Befund ist ernüchternd. Wenn auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Unternehmen und Organisationen ihrer Corporate Social Responsability gerecht werden, so meist aber nur dann, wenn ein institutionelles Arrangement ihnen keine andere Wahl lässt. Nur zu groß ist allerdings auch in diesen Fällen für diese Unternehmen und Organisationen die Versuchung, sich dem Zugriff dieser Institutionen zu entziehen beziehungsweise diese Institutionen selbst in den Dienst ihrer eigenen Interessen zu stellen.
Es mag ja sein, dass die meisten Menschen ein Gewissen haben, das sie zur gesellschaftspolitischen Verantwortung anhält. Da man aber davon ausgehen muss, dass nicht alle das Zeug zum Helden oder zum Heiligen haben, ist es ziemlich unklug, sich auf das individuelle Gewissen zu verlassen. Vollends unklug aber wäre es, davon auszugehen, dass Unternehmen und Organisationen als solche eine Gewissen haben, das sie zur gesellschaftlichen Verantwortung anhält: Menschen können ein Gewissen haben, Organisationen sind notwendigerweise amoralisch. Sie sind vielmehr Gebilde ohne Anstand und ohne gesunden Menschenverstand, nützliche Ungeheuer, die man versuchen muss, wenigstens nach Möglichkeit durch institutionelle Regeln im Zaum zu halten.
10.
Gewiss: Kaum ein Unternehmen kommt ohne eine ein Bekenntnis zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung aus. Der Verdacht ist allerdings nicht abwegig, dass die Druckkosten für die entsprechenden Hochglanzbroschüren der Preis dafür sind, dass der Anschein erweckt wird, dieses Unternehmen werde – jenseits seiner Eigeninteressen – seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Häufig soll nicht – wie eine gängige Definition des Marketing besagt – Gutes getan und darüber geredet werden. Vielmehr soll hier über Gutes geredet werden, damit es unterbleiben kann.
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