3 Politik

Dann teilen wir eben noch einmal: Über Sinn und Unsinn von Zwangsanleihen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat einen – nicht ganz neuen - Vorschlag gemacht, die Staatsschuldenkrise einzudämmen.  Vermögende sollen gezwungen werden, Staatsanleihen zu kaufen. Eine gute Idee?


Der im DIW Wochenbericht veröffentlichte Aufsatz von Stefan Bach hat einigen Staub aufgewühlt. Der Berliner Ökonom spricht sich für eine Zwangsanleihe aus, die von Vermögenden zu zeichnen wäre. Der Abgabecharakter entsteht dadurch, dass diese Anleihen unter Marktkonditionen verzinst werden. Die Differenz aus Erträgen der Zwangs- und einer vergleichbaren Marktanleihe entspricht dann der Abgabe. Für viele wäre eine solche Zwangsabgabe auf Vermögen purer Sozialismus. Da das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung nicht als Hort sozialistischer Umverteilungsphantasien bekannt ist,  war der Aufschrei zunächst groß. Und dann wurde der Vorschlag schnell unter den Teppich gekehrt, denn es gibt gute Gründe eine solche Zwangsabgabe abzulehnen, auch wenn man selbst nicht zur Gruppe der Betroffenen gehört.

Erstens ist von einigen Kommentatoren richtigerweise angemerkt worden, dass die gegenwärtige Staatsschuldenkrise in vielen Ländern Resultat jahrzehntelanger Budgetdefizite ist. Dahinter steht letztlich das „fiskalische Gefangenendilemma“ demokratischer Politiker. Eine auf Nachhaltigkeit angelegte Steuer- und Ausgabenpolitik fördert langfristig Wachstum und Stabilität, führt aber zur Abwahl. Denn die Opposition wird kurzfristig staatliche Wohltaten versprechen, was ihr zwar den Gewinn der Wahlen ermöglicht, langfristig aber Wachstum und Stabilität gefährdet. Die „Schuldenbremse“ ist der Versuch, diese Zwickmühle durch eine verbindliche Regel zu überwinden.

Eine Vermögensabgabe wäre letztlich nur eine ad-hoc Maßnahme zur Verbesserung der Einnahmesituation, ohne dass am zugrunde liegenden Problem der strukturellen Defizite etwas geändert würde. Sobald also die Staatsverschuldung ein bestimmtes Maß überstiegen hätte, würden die „Reichen und Vermögenden“ zur Staatsfinanzierung herangezogen. Viele aus der Mittelschicht werden feststellen, dass sie bei der Erhebung der Steuer plötzlich als reich definiert werden.

Solange der Schuldenberg des Staates grundsätzlich von fiskalischen (Fehl)Entscheidungen der Vergangenheit herrührt, wäre eine Zwangsabgabe letztlich nur eine Vermögenssteuer, die in der Zukunft als Einmalabgabe fällig wird. Dies ist aus zwei Gründen ineffizient. Zum einen wird intertemporär, will heißen: zwischen Generationen, umverteilt, zum anderen besteht Unsicherheit bezüglich des Zeitpunktes und der Höhe der künftigen Steuerlast. Besser wäre eine langfristige Konsolidierung in einem Zusammenspiel aus Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen.

Zweitens könnte man argumentieren, dass Handlung und Haftung auseinanderfallen, denn der Wohlhabende hat in unserer Gesellschaft (theoretisch) den gleichen Einfluss auf politische Entscheidungen wie der Bedürftige. Warum soll er also mit mehr für fehlerhafte Entwicklungen haften –  sowohl relativ als absolut?  Zwar  kann man zu Recht davon ausgehen, dass der Wohlhabende zum einen ein Mehr an politischen Einfluss ausüben kann und zum anderen mehr von der Bereitstellung von öffentlichen Gütern durch den Staat profitiert. Nichtsdestotrotz bleibt das Problem, dass der Einzelne persönlich mit seinem Vermögen für Entscheidungen haftbar gemacht wird, auf die er nur einen marginalen Einfluss hat.

Gegen eine Zwangsabgabe auf Vermögen spricht daher vor allem, dass sie Anreize verzerrt. Wer gut und nachhaltig wirtschaftet, wird überproportional zur Finanzierung der Staatsschulden herangezogen. Zeitpunkt und Höhe der Belastung sind dabei ex-ante intransparent. Warum also noch arbeiten? Das ist übrigens ein alt bekanntes Problem. Während der Französischen Revolution wollten die „Sansculottes“ den vorhandenen Reichtum umverteilen. Eine zeitgenössische Karikatur (die in meinem alten Schulbuch abgebildet war, die ich aber leider nicht habe wiederfinden können) zeigt einen Bürger und einen Revolutionär. Der Bürger sagt sinngemäß, dass er teilen gut fände, aber was man machen würde, wenn der Revolutionär seinen Teil aufgebraucht hätte. Lapidare Antwort des Sansculotten: „Dann teilen wir eben nochmal“. Man mag dies polemisch finden, es trifft aber den Kern des Problems.

Drittens gibt es ein technisches Problem bei der Festsetzung einer Vermögensabgabe: Die Bewertungsfrage. Viele Vermögensgegenstände sind nämlich äußerst illiquide und daher ist ihr Wert nur schwer zu bestimmen. Wie will man beispielsweise das Anlagevermögen eines Betriebes bestimmen? Entspricht der bilanzierte Wert dem wirklichen Marktwert? Was ist bei spezialisierten Anlagen, für die es eigentlich gar keinen Markt gibt? Aber selbst wenn es einen Markt geben sollte: Wer sagt dem Fiskus, ob der Marktwert dem Fundamentalwert (vereinfacht: Summe der abdiskontierten Zahlungsströme) entspricht? Bestes Beispiel sind Aktienkurse, die extrem um ihren Fundamentalwert schwanken können.

Eine Berechnung müsste dafür sorgen, dass die Vermögensbestandteile gleichmäßig besteuert werden – so jedenfalls die Bedingung des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn schon die Ermittlung des Wertes zweifelhaft ist, wie soll dann die Gleichmäßigkeit gewährleistet werden? Die Berechnung der Bemessungsgrundlage ist bei einer Vermögenssteuer zwar nicht unmöglich, aber aufwendig, komplex und unvollständig – wie bei der Erbschaftsteuer.

Die Analogie von Erbschaftssteuer- undVermögensabgabe zeigt, dass eine  Zwangsabgabe auch negative allokative Effekte auslösen kann. Beispiel Eins: Steuervermeidung. Angesichts der Bewertungsprobleme besteht die Gefahr, dass die Anleger ihr Vermögen in solche Anlagen umschichten, bei denen die Wertermittlung besonders schwierig und deshalb in der Regel zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen wird. Beispiel Zwei: Firmenvermögen. Eine hohe Steuerlast kann dazu führen, dass die Vermögensabgabe nicht mehr aus den laufenden Einnahmen bedient werden kann – es fehlt an der nötigen Liquidität. In einem solchen Fall müsste entweder Betriebsvermögen veräußert (gegen massive Abschläge) oder Fremdkapital aufgenommen werden. Dies kann für Unternehmen eine enorme Belastung darstellen – und damit negative Effekte bei Investitionen und Beschäftigung auslösen. Bei der Erbschaftssteuer hat man übrigens versucht, diesem Umstand zu begegnen, in dem man umfangreiche Ausnahmeregelungen eingeführt hat. Dementsprechend einfach kann die Steuer anscheinend in der Praxis (zumindest teilweise) umgegangen werden. Gegner einer Zwangsabgabe für „Reiche“ haben also gute Argumente auf ihrer Seite.

Fazit: Eine einmalige Vermögensabgabe ist als Steuer vergleichsweise ineffizient – selbst dann, wenn man das Problem der Kapitalflucht außer Acht lässt. Allerdings spricht auch einiges dafür, in der gegenwärtigen Krise die Vermögen der Wohlhabenden zur Krisenbewältigung heranzuziehen. Denn bei einem Auseinanderbrechen der Eurozone wird es dazu kommen, dass die bisher so abstrakten Risiken (Garantien, TARGET 2 Salden, Ausfall der bestehende Forderungen gegen die Südländer) sich in reale Belastungen verwandeln – und das wird richtig teuer. Nach Zahlen des CES ifo Instituts wären bei einem Austritt bzw. Ausfall der GIPS-Länder (Griechenland, Irland, Portugal und Spanien) sowie Italiens und Zyperns die deutsche Haftungssumme mittlerweile bei ca. 770 Milliarden Euro (Stand Ende Juli). Im Endeffekt wird nämlich das gesamte Bruttosozialprodukt und Vermögen der Eurozone neu verteilt. In einem solchen Szenario wird eine Vermögensabgabe einen großen Beitrag zu einer sozialverträglichen Verteilung der Lasten leisten.

In letzter Konsequenz wird man nämlich bei der Beantwortung der Fragen „Wer soll das bezahlen“ und „Wer hat so viel Geld“ am Ende bei der Ober- bzw. oberen Mittelschicht landen. Nach Daten des DIW aus dem Jahre 2009, basierend auf dem SOEP, zeigt sich, dass das reichste Zehntel der Deutschen 2007 über mehr als 60 Prozent des gesamten Vermögens verfügte. Die obersten fünf Prozent hielten noch 46 und das oberste Prozent sogar 23 Prozent des gesamten Vermögens. Angesichts der gestiegenen Ungleichverteilung, der Reallohnzurückhaltung der letzten Jahre sowie den Einschnitten in das Sozialsystem (Stichwort Hartz IV) wäre zudem eine Refinanzierung des Staatsschulden über höhere „allgemeine“ Steuern unter Gerechtigkeitsaspekten kaum zu vermitteln. Das ist zwar meine subjektive Einschätzung, aber ich denke, dass die „Kleinen Leute“ bereits in den letzten Jahren bereits ihren Beitrag zur Sanierung unseres Staatswesens geleistet haben. Dies gilt übrigens nicht nur für Deutschland, sondern gerade für die PIGS-Staaten sowie Italien und Zypern. Teilweise fordern (Multi-)Millionäre bereits selber eine höhere Besteuerung – allerdings ist kaum davon auszugehen, dass dies die Mehrheitsmeinung bei den Vermögenden in Deutschland ist.

Eine solche Abgabe ist in der Tat eine historisch vielfach erprobte Maßnahme, wie DIW-Ökonom Bach richtigerweise anmerkt. Denn sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Zwangsabgaben zur Überwindung der Kriegsfolgen eingesetzt. Die wirtschaftlichen Folgen eines Auseinanderbrechens des Euros wären zwar bei weiten nicht so gravierend wie die Folgen der beiden Weltkriege, aber dennoch kämen auf die europäischen Länder massive Belastungen zu. Da aber aufgrund der nicht-nachhaltigen Finanzierung des Sozialstaates der Nachkriegszeit die Schuldenstände bereits kaum noch tragbar sind, wären diese Belastungen der sprichwörtliche (große) Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Übrigens: In den offiziell ausgewiesenen Schuldenstandquoten der Staaten sind viele zukünftige Zahlungsverpflichtungen des Staates (Beispiel Beamtenpensionen) noch gar nicht enthalten. Rechnet man die impliziten Zahlungsverpflichtungen hinzu, ergibt sich beispielsweise für Deutschland eine mehr als doppelt so hohe Quote.

Das Lastenausgleichgesetz scheint auf den ersten Blick ein bedenkenswertes historisches Beispiel für eine solche Vermögensabgabe zu sein. Damit wären die Altschulden von Staaten Stück für Stück zu tilgen – natürlich unter der Maßgabe, dass die Vorgaben der nationalen Schuldenbremsen einzuhalten sind. Eine solche Zwangsabgabe auf Vermögen – mit allen ihren negativen Effekten und praktischen Problemen –  wäre immer noch den beiden anderen Alternativen vorzuziehen: Staatsbankrott und Monetarisierung der Staatsschuld (sprich: Finanzierung durch die „elektronische“ Notenpresse). Mit Letzterem hat die Europäische Zentralbank bereits begonnen, die Zeit drängt also.

Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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Autor

Dr. Cordelius Ilgmann

hat Geschichte, Politik und Volkswirtschaftslehre studiert und arbeitet bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Er gibt auf diesem Blog seine persönliche Meinung wieder.

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