Der Vorschlag des Sachverständigenrates für einen Schuldentilgungspakt muss vor allem danach beurteilt werden, ob die Profiteure der Regelungen damit motiviert werden, Vereinbarungen zur fiskalischen Nachhaltigkeit einzuhalten. Das Konzept soll Ländern, die sich auf den Weg zur Stabilisierung ihrer Finanzen machen, ermöglichen, sich zu moderaten Zinsen zu refinanzieren.
Bisher waren Haftungsübernahmen und Transfers von Geberländern an Gegenleistungen der Schuldnerstaaten gebunden. Sie wurden im Laufe der Zeit grundsätzlich – und nicht ausnahmsweise – aufgeweicht. Das ist nicht verwunderlich, denn das Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht darauf, dass die Geberländer willens und fähig sind, das Nichteinhalten von Abmachungen zu sanktionieren – sprich ihre Leistungen tatsächlich einzustellen. Notwendig ist also die glaubhafte Androhung des Einstellens von Transferzahlungen, was letztlich die Zahlungsunfähigkeit von Staaten bedeuten kann. Nur unter der Drohung einer Insolvenz bleibt ein Schuldnerstaat motiviert, seine sehr schmerzhaften Reformen tatsächlich umzusetzen.
Dass übrigens die Insolvenz eines Staates zugleich seinen Euro-Austritt bedeuten muss, ist ein weit verbreiteter Mythos. Beispielsweise schrammt Kalifornien seit Jahren knapp an der Insolvenz vorbei, ohne dass jemand ernsthaft über einen Dollaraustritt spekuliert. Daher ist der Hauptgrund für ein mögliches Auseinanderfallen des Euro-Raumes weniger die Insolvenz einzelner Staaten an sich (die ja in Griechenland de-facto schon eingetreten ist), sondern die Notwendigkeit, den strukturellen Anpassungsprozess in diesen Ländern durch den Wechselkursmechanismus, insbesondere den Aufbau eines Exportsektors, zu unterstützen. Ein Zerbrechen der Währungsunion hätte aber nach einer im Spiegel wiedergegebenen Studie gravierende Folgen – auch für Deutschland. So wird beispielsweise davon ausgegangen, dass der Einbruch unseres Bruttosozialproduktes in den ersten zwei Jahren ca. 9,2 % betragen und die Arbeitslosigkeit auf rund 9,3 % (= 3,9 Mio.) steigen würde.
Angesichts solcher Weltuntergangsszenarien trauen sich die Geberländer nicht, Haftungsübernahmen und Transfers zu stoppen, wenn Schuldnerstaaten Vereinbarungen nicht einhalten. Niemand will als möglicher Totengräber der europäischen Währungsunion mit kaum absehbaren politischen Folgen (sozusagen als „europäischer Brüning“) in die Geschichte eingehen. Insofern ist den Professoren Sinn und Krämer in einer Sache Recht zu geben: Die Europäischen Vereinbarungen zur fiskalischen Nachhaltigkeit waren bisher oft nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben waren. Deutschland selbst war Vorreiter, dass der Stabilitätspakt unter die Räder kam. Als wir zum ersten Mal angesichts einer lahmenden Wirtschaft das Ziel einer maximalen Neuverschuldung von 3 % des BIP verfehlten, hat damals, 2005, Kanzler Gerhard Schröder eine Aufweichung dieses Stabilitätskriteriums durchgesetzt, so der Spiegel in seiner jüngsten Ausgabe, nachdem das Magazin die – auf Antrag freigegebenen – Akten aus dem Kanzleramt über den Sündenfall auswerten konnte. „Wenn es schon nicht möglich war, die Staatsfinanzen dem Stabilitätspakt anzupassen, dann mussten die Vorschriften eben dem Zustand der Staatsfinanzen angepasst werden“, kommentierte der Spiegel zutreffend.
Der Vorschlag des Sachverständigenrates (SVR) für einen Schuldentilgungspakt ist vor dem Hintergrund zu beurteilen, ob sich die Profiteure bemüßigt fühlen, Vereinbarungen zur fiskalischen Nachhaltigkeit einzuhalten. Das im November 2011 entwickelte Konzept soll Ländern, die sich auf den Weg zur Stabilisierung ihrer Finanzen machen, ermöglichen, sich zu moderaten Zinsen zu refinanzieren. Eine Tilgungsverpflichtung soll dafür sorgen, dass die unter gemeinschaftlicher Haftung begebende Verschuldung nur temporär ist. Auf diese Weise soll zum einen fiskalischer Spielraum für eine Konsolidierung und für strukturelle Reformen geschaffen, zum anderen soll aber verhindert werden, dass durch den Zugriff auf anderer Leute Geld der Reformeifer erlahmt. Eine solche temporäre gemeinschaftliche Haftung wäre nach Ansicht des SVR auch innerhalb der durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen rechtlichen Grenzen möglich, da die etwaigen deutschen Zahlungsverpflichtungen zeitlich und in der Höhe streng begrenzt wären.
Nach dem letzten Sondergutachten des SVR basiert der Pakt auf drei Säulen: Erstens auf einem Schuldentilgungsfonds, der eine temporäre und begrenzte Vergemeinschaftung von Schulden in Europa vorsieht, zweitens auf einem Fiskalpakt, der auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ausgelegt ist, und drittens auf einer zu schaffenden Insolvenzordnung für Staaten. Damit ist der Vorschlag das Gegenteil der so oft diskutierten Fiskalunion, will er doch die nationale Verantwortung in der Finanzpolitik im Sinne der Nicht-Beistandsklausel des Lissabon-Vertrags stärken. Implizit lehnt der SVR damit auch eine Fiskalpolitik ab, die auf eine makroökonomische Anpassung im Euroraum abzielt.
Herzstück des Planes ist der Schuldentilgungsfond: Staaten sollen denjenigen Anteil ihrer Staatsschulden, der das Maastricht-Kriterium von 60 % des BIP übersteigt, an einen Tilgungsfonds auslagern können. Je mehr also ein Staat schon heute diese Quote übertrifft, desto mehr profitiert er von dem Plan. Nach den aktuellen Zahlen des SVR beläuft sich das Gesamtvolumen eines solchen Tilgungsfonds im Jahre 2018 nach erfolgter Auslagerung auf rund 2580 Mrd. €. Auf Deutschland entfielen 22,5 % (= 538 Mrd. €). Spaniens Anteil hingegen würde nur 10,5 % (271 Mrd. €) ausmachen. Am meisten würde Italien von der Einrichtung eines solchen Fonds profitieren, dessen Anteil ca. 36,9 % (=952 Mrd. €) betragen würde. Die im Tilgungsfond ausgelagerten Schulden sind grundsätzlich von den emittierenden Staaten zu bedienen, mit Sicherheiten zu hinterlegen und sollen über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren abgetragen werden. Der Fond übernimmt diese Schulden, indem er Anleihen emittiert, deren Zins- und Rückzahlungen von allen beteiligten Staaten garantiert werden. Die Refinanzierungskosten der Problemländer werden auf diese Weise sinken, die von Deutschland, Niederlande, Österreich etc., die als sichere Häfen gelten, werden hingegen steigen. Falls nun beispielsweise Italiens Zahlungen an den Fonds ausbleiben, müssten die anderen Staaten die Zahlungen an die Gläubiger des Fonds übernehmen.
Damit die Zinsersparnis der Problemländer nicht wie nach Einführung der Währungsunion zur Finanzierung des laufenden Konsums, sondern zur Konsolidierung verwendet wird, soll der Zugang zum Schuldentilgungsfonds an strikte Bedingungen geknüpft werden. Dazu gehört u. a. eine eigens für den Zweck der Tilgung zu erhebende Steuer, die Hinterlegung von Sicherheiten (bis zu 20 % der auszulagernden Summe in Form von Gold oder Währungsreserven) und die Verpflichtung zur Aufstellung von verbindlichen und überprüfbaren Konsolidierungsplänen. Vor allem aber muss der Fonds so konstruiert sein, dass es keine ex-post Ausweitung des ausgelagerten Volumens geben soll. Damit soll erreicht werden, dass die teilnehmenden Staaten den Fiskalpakt auch erfüllen – und hier fangen dann auch die Probleme an.
Wenn institutionelle Regelungen auf der Ebene des Nationalstaates die Bindung an den Pakt gewährleisten sollen, dann muss dahinter ein gesellschaftlicher Konsens für eine solche anfangs äußerst schmerzhafte Politik stehen. Dieser Konsens fehlt aber bislang. Solange den Ländern ermöglicht wird, Kosten und Risiken zu Lasten anderer abzuwälzen, besteht zu wenig Anreiz, das eigene Verhalten zu verändern – das Trittbrettfahrerproblem. Es wird auf nationaler Ebene immer wieder Bestrebungen geben, diese Regelungen zur Gegenleistung zu unterlaufen – zu Lasten der solide wirtschaftenden Länder. Daher besteht die Gefahr – eigentlich ist es nach empirischer Erfahrung schon Gewissheit – dass die Konsolidierungsziele vernachlässigt werden. Zwar soll die Einhaltung nach den Plänen des SVR durch weitreichende institutionelle Regelungen mit Verfassungsrang (wie bei der deutschen Schuldenbremse) gewährleistet werden, aber ob dies gelingt? Nicht nur die Professoren Krämer und Sinn sind skeptisch, sondern auch beispielsweise die Bundesbank.
Das Problem lässt sich am Beispiel Italiens erahnen. Nach einem Korrespondentenbericht der FAZ fordern italienische Politiker mittlerweile die Einrichtung eines solchen Fonds, ohne allerdings die damit einhergehende Konsolidierungsbemühungen und notwendigen Strukturreformen zu erwähnen. Vielmehr würden führende italienische Politiker die Bedingungen des Vertrages von Maastricht – die Grundlage der Währungsunion – als „Unsinn“ bezeichnen. Was für ein potenzieller Schuldner, der – noch bevor er Geld bekommen hat – bereits signalisiert, dass er von einer Gegenleistung nichts wissen will! Daher brauchen wir zentrale europäische Institutionen mit weitreichenden Eingriffsrechten in die Fiskal- und Wirtschaftspolitik.
„Institutionen sind wie Festungen. Sie müssen nach einem guten Plan entworfen und mit einer geeigneten Mannschaft besetzt sein“, so Karl Popper. Aber es fehlt in der Eurozone bereits an einer Mehrheit, eine solche Festung überhaupt zu errichten, die über den Nationalstaaten steht und deren Mannschaft kompetent ist und mit weitreichenden Durchgriffsrechten auf die nationalen Haushalte ausgestattet ist. Dies aber wäre das Ende von sehr viel nationalstaatlicher Souveränität und würde den Charakter der Europäischen Union als Staatenbund völlig verändern. Ob alle Euro-Staaten zu so einem weitreichenden Souveränitätsverzicht bereit sind? Sehr unwahrscheinlich! Kann sich jemand eine Institution vorstellen, die – wie die Troika in Griechenland – Frankreich harte strukturelle Einschnitte auferlegt? Die gegenwärtige Strategie der Problemstaaten lässt sich eher wie folgt beschreiben: Solidarität wie in einem Bundesstaat, Souveränität wie in einem Staatenbund!
Als Sanktionsmöglichkeit bliebe nur die zwischenstaatliche Ebene – sprich die Einstellung der Unterstützung durch die soliden Länder. Bisher hat sich diese Drohung als stumpfes weil nicht glaubwürdiges Schwert erwiesen, da die Auswirkungen einer Staatsinsolvenz und/oder des Austrittes eines Landes aus dem Euroraum nicht abzusehen sind. Wie stellt sich vor diesem Hintergrund der SVR die dritte Säule des Paktes, das Insolvenzrecht für Staaten, vor? Wie soll ein solches Recht verhindern, dass der Ausfall eines europäischen Landes in einer Kettenreaktion das europäische Finanzsystem in den Abgrund zu reißen vermag? Damit verfügt ein Staat, der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, über ein beträchtliches Drohpotenzial. Hier bietet das Konzept wenig Konkretes.
Daher ist der Schuldenfonds des SVR eine für die Problemländer verführerische Lösung. Die Gemeinschaft wird in die Haftung genommen, die Zinsen sinken, die Rückkehr zum „No-Bailout“ wird zwar angestrebt, bleibt aber völlig unrealistisch und die nationale Souveränität bleibt erhalten. Irgendwie hat der SVR übersehen, dass sein Vorschlag kaum auf eine makroökonomische Anpassung hinausläuft. Diese Anpassung aber wäre zwingend, damit die Problemländer überhaupt dauerhaft in einer Währungsunion zurechtkommen, ohne erneut zum Problemfall zu werden. Daher sehe ich zurzeit eher folgende mögliche Szenarien:
- Die Geberländer ziehen die Reißleine, weil die Schuldnerländer die Gegenleistung der Hilfe unterlaufen. Die Union erleidet einen herben Rückschlag – und zwar nicht nur wirtschaftlich.
- Wir verharren noch lange in der Erpressungssituation, wie bisher, und werden eine dauerhafte Transferunion, die notwendige Anpassungsprozesse verhindert und das Wachstum in Europa auf Jahre reduzieren wird. Angesichts der gewaltigen Summen werden die Geberländer – vielleicht eines nach dem anderen – letztlich doch die Reißleine ziehen.
- Es wird ein europäischer Bundesstaat mit weitreichenden Kontroll- und Durchgriffsrechten etabliert. Aber dieser Weg steht nicht ernsthaft zur Diskussion, weil die weit überwiegende Zahl der europäischen Staaten ihn nicht gehen will. Sie wollen keinen Bundesstaat, in dem sie Souveränität an Europa abgeben.
Vor diesem Hintergrund müssen wir begreifen, dass die Eurokrise kein rein ökonomisches Problem ist, sondern an den Grundpfeilern der europäischen Ordnung rüttelt – und die Neuordnung Europas kann nicht Aufgabe der Ökonomen sein. Zwar gibt es noch eine Art mittleres Szenario, salopp formuliert „erst einmal so weiter machen, also in der Erpressungssituation wie bisher verharren, aber in der gewonnenen Zeit vorsorgen, dass bei Ziehung der Reißleine nicht das Chaos ausbricht.“ Aber besser wäre es, wenn wir versuchen, den Weg zum europäischen Bundesstaat zu gehen. Dann hätte die Krise Europa vorangebracht.
Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.
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