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ACTA – und jedem Ende wohnt ein Anfang inne

Mit der Ablehnung von ACTA durch das Europaparlament ist das Abkommen vorerst gescheitert. Und das ist gut so, findet unser neuer Blogger Marius Osterfeld. Nicht, weil ACTA bestehende Eigentumsrechte verschärft hätte. Nicht, weil man das geistige Eigentum anderer im Internet illegal verbreiten können sollte. Nicht, weil das Internet der staatlichen Kontrolle entzogen werden muss. Sondern, weil ACTA das Urheberrecht auf internationaler Ebene über Jahre hinaus zementiert hätte.


Die öffentliche Diskussion über ACTA war bisher vor allem gekennzeichnet von dem Konflikt zwischen Rechteinhabern und Internet-Aktivisten. Auf der einen Seite fordern die Rechteinhaber – meist große Verlage – eine konsequentere Durchsetzung der Urheberrechte im Internet, um auch in Zukunft kulturelle Vielfalt zu sichern. Dem gegenüber stehen die Internet-Aktivisten, die bereits im bestehenden Urheberrecht den Anfang vom Ende der Meinungsfreiheit im Internet sehen. Dem neutralen Beobachter kommen bei beiden Positionen Zweifel. Scheint es doch insbesondere den großen Verlagen ausschließlich um die weitere Steigerung ihrer Milliardengewinne zu gehen – ohne dass die eigentlichen Schöpfer für ihre Werke besser entlohnt würden. Bei den Internet-Aktivisten hingegen drängt sich der Verdacht auf, dass sie nicht Meinungsfreiheit sondern eine Gratis-Gesellschaft durchsetzen wollen, in der Musik, Bücher, Spiele und Filme unbezahlt heruntergeladen werden können.

Die Diskussion in diesen Extremen scheint jedoch wenig sinnvoll, wenn man glaubt, dass weite Teile der Gesellschaft durchaus bereit sind, für geistige Leistung angemessen zu bezahlen, aber den derzeitigen Umgang der Industrie mit dem Urheberrecht als ungerecht empfinden. Warum sollte man für ein altes, bereits millionenfach verkauftes Lied den gleichen Preis zahlen wie für ein Neues? Warum sollte man erneut fast den vollen Preis für ein Nachschlagewerk zahlen, dessen alte, gekaufte Vorversion nicht mehr mit dem neuen Betriebssystem kompatibel ist oder bereits als Buch gekauft wurde? Wie kann verhindert werden, dass gerade Jugendliche bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch überzogene Strafzahlungen oder Haftstrafen zu Kriminellen stilisiert werden? Aufgabe der Politik sollte es hier sein, auf der Basis einer breiten öffentlichen Diskussion einen neuen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern herzustellen. Dieser muss sich meines Erachtens nicht – wie vielfach gefordert – an der heutigen Lebensrealität im Netz orientieren, sondern in erster Linie als “fair” empfunden werden.

Doch an welchen Stellschrauben könnte die Politik drehen, um einen solchen neuen Ausgleich zu schaffen? Um Ansatzpunkte für geeignete Reformen zu finden, ist es erforderlich, die Grundlagen eines jeden Geschäfts zu analysieren: Zuerst die Verteilung der Eigentumsrechte vor und nach dem Handel, zweitens die Bepreisung der gehandelten Güter und zuletzt die Durchsetzung der Eigentumsrechte durch den Staat. Bei jedem Schritt sollte man sich fragen, was in der Bevölkerung gemeinhin als nicht “gerecht” empfunden wird und wie sich dies ändern ließe.

Bei der Verteilung der Eigentumsrechte könnte man beispielsweise dazu übergehen, dass Privatanwender die Eigentumsrechte an einem Werk auf Lebenszeit erwerben. Sie können das Werk anschließend in gebrauchsüblichen Mengen so oft beziehen und vervielfältigen, wie sie wollen. Sie bezahlen nicht mehr die künstlerische Wertschöpfung an sich, sondern nur noch die zusätzliche Dienstleistung. Der Privatanwender könnte selbst entscheiden, bei welchem Verlag er ein Buch drucken lassen möchte und von welchem Sprecher er ein Hörbuch gelesen haben möchte. Diese vollständige Übertragung der Eigentumsrechte nach dem Kauf könnte auf der Vertriebsseite zu neuem Wettbewerb führen. Musik und Filme könnten System unabhängig auch nach vollständigen Anbieterwechseln oder nach Abstürzen neu geladen werden. Bezahlt würden nur noch Verbesserungen zum Beispiel in der Abspielqualität. So entscheidet auf Vertriebsebene nicht mehr die Verpflichtung von Künstlern über den Gewinn des Vertreibers, sondern ob beim Vertrieb innovative Wege beschritten werden. Cloud-Technologien, TV on Demand in unterschiedlicher Auflösung oder Flatrates für Musikbibliotheken weisen hier bereits heute den Weg in eine solche Zukunft. Es fehlt lediglich eine zentrale Clearing-Stelle, in der festgehalten wird, an welchen Werken ein Privatanwender bereits die Rechte erworben hat. Die Vertreiber könnten dann bei Neukunden auf diese Datenbank zurückgreifen und ihnen die Werke kostenfrei zur Verfügung stellen, die sie bereits erworben haben. Eine solche Clearing-Stelle könnte mit einer entsprechenden Meldepflicht staatlich organisiert werden.

Ebenfalls könnte auch darüber nachgedacht werden, ob nicht das Recht auf geistiges Eigentum näher an das Patentrecht rücken sollte. Das Patent- und das Urheberrecht sind darauf ausgerichtet, eine schöpferische Leistung zu belohnen. Im Fall des Patentrechts sind dies Erfindungen, im Fall des Urheberrechts eine künstlerische Leistung. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen beiden Gesetzen: Bisher gilt das Urheberrecht für den Autor lebenslang und sogar über dessen Tod hinaus, während Patente in Deutschland maximal 20 Jahre geschützt werden. Es stellt sich die Frage, ob nicht auch die Dauer des Urheberrechts verkürzt werden sollte – sei es in Form einer zeitlichen Begrenzung oder in Form einer Kopplung an die Downloadzahl. Das mag zunächst unfair den Urhebern gegenüber erscheinen, da sie für besonders gute Werke auch entsprechend entlohnt werden sollen. Andererseits würde ebenfalls der Anreiz für viele Künstler steigen, weiterhin kreativ zu sein. Dazu muss die Schutzdauer lang genug gewählt sein, damit die Schaffung eines künstlerischen Werks weiterhin hohe Gewinne verspricht. Gleichzeitig muss die Dauer hinreichend gering sein, damit die Künstler schöpferisch aktiv bleiben, um mit neuen Werken Gewinne zu erzielen. Aghion, Bloom, Blundell, Griffith und Howitt (2005) zeigen in einem Forschungspapier, dass Unternehmen innovativer werden und häufiger Patente anmelden, wenn sie stärkerer Konkurrenz ausgesetzt sind. Durch verkürzte Laufzeiten im Urheberrecht könnte auch im Musik-, Buch- und Filmmarkt der Wettbewerb intensiviert werden und analog zu Aghion et al. (2005) die kulturelle Vielfalt gesteigert werden.

Ein Argument der Verlagsindustrie gegen diese Vorschläge könnte sein, dass es bereits Updates und Aktionen gibt, aber der Markt trotzdem durch illegalen Vertrieb unterlaufen wird. Das ist zwar richtig, aber diese Art der Bepreisung ist derzeit so ausgerichtet, dass die Konzerngewinne maximiert und die Zahlungsbereitschaft der Konsumenten maximal abgeschöpft wird. Updates wirken häufig überteuert und sind meist an die direkte Vorversion gekoppelt. Wird ein Lied zum Klassiker, nutzen die Verlage ihre Monopolstellung und erhöhen die Preise für das Produkt. Obwohl der Gesellschaft und dem Privatanwender somit kein Zusatznutzen – zum Beispiel durch größere kulturelle Vielfalt – entsteht, erzielen die Verlage höhere Gewinne. Hier könnte der Staat ebenfalls eingreifen und Preisobergrenzen ab bestimmten Downloadzahlen festlegen oder die Möglichkeit eines Updates für mehrere Vorversionen vorschreiben. Solche Eingriffe wirken auf den ersten Blick als sehr starke Maßnahme. Doch werden sie im Bereich des Mobilfunks bzw. im Fall von Garantieleistungen bereits heute praktiziert.

Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen sollten aufzeigen, wie der Umgang mit geistigem Eigentum so umgestaltet werden könnte, dass er in breiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert wird. Nach einem solchen neuen Ausgleich ist es dennoch wichtig, dass das bestehende Recht durchgesetzt wird. Die Frage ist nur, ob dieses Ziel erreicht wird, indem man private Internetnutzer kriminalisiert und hohe Geldbußen oder Haftstrafen androht. Vielmehr wäre es besser, die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen und dafür verhältnismäßige Geldbußen einzuführen – wie zum Beispiel beim Falschparken im Straßenverkehr. Die sofortige und häufige Bestrafung von Verstößen gegen ein als fair wahrgenommenes Urheberrecht würde dazu führen, dass der Diebstahl von geistigem Eigentum kein Kavaliersdelikt mehr ist, sondern sich mehr und mehr eine Norm durchsetzt, die sagt: “Sowas tut man nicht.”

Die hier gemachten Vorschläge sind sicher noch nicht vollständig durchdacht. Andere Lösungen sind ebenfalls vorstellbar. Beispielsweise diskutieren Grüne und Piratenpartei die Einführung einer Kulturflatrate, die automatisch mit den Gebühren für den Internetzugang eingezogen wird. Auch dieser Vorschlag ist sicher mit Vor- und Nachteilen verbunden. Zunächst sollte es jedoch das Ziel sein, möglichst viele Ideen zur Reform des Urheberrechts in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen, damit die besten Vorschläge weiterentwickelt und umgesetzt werden können. Am Ende dieser Diskussion sollte ein neues Urheberrecht stehen, das sich wieder in der Mitte der Gesellschaft befindet.

 

  • Zdingding18

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Autor

Marius Osterfeld

promoviert am Lehrstuhl für Makroökonomie der Universität Freiburg Schweiz mit Forschungsschwerpunkt im Bereich der Bildungsökonomie.

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