Europa ist in der Krise. Viele Staaten sind hochverschuldet. Andere Staaten helfen mit Krediten. Das klingt nach Solidarität. In Wirklichkeit werden die Probleme dadurch nicht gelöst, sondern verschärft. Jetzt wird auch noch mehr Macht für Brüssel gefordert. Höchste Zeit bei Ludwig Erhard nachzuschlagen.
In seinem Magnum Opus „Wohlstand für Alle“ (Download des Buches als PDF) setzt sich Ludwig Erhard in Kapitel 14 (Seiten 283-310) intensiv mit Fragen zur europäischen Wirtschaftsordnung auseinander. In der achten Auflage (1964) wird in einer einleitenden Fußnote angemerkt, dass einige Feststellungen des 1957 verfassten Kapitels nicht mehr aktuell sind. Die Fußnote endet jedoch wie folgt:
„Die geistige Grundhaltung, die damals für die Beurteilung der Integrationsbemühungen ausschlaggebend war, muß aber auch in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen bestimmend sein und in Zukunft bestimmend bleiben“.
Was ist der Kern dieser geistigen Grundhaltung und sind Erhards Gedanken für das heutige Europa noch von Belang?
Am Anfang von Erhards Überlegungen steht die Feststellung, dass Europa ein ausgesprochen heterogener Wirtschaftsraum ist. Erhard betont, dass sich die europäischen Volkswirtschaften besonders in Bezug auf Ihre Struktur und Kostenfaktoren signifikant unterscheiden. Diese Feststellung ist heute noch immer valide. Nach der Osterweiterung ist die EU vermutlich sogar heterogener als Erhards Europa. Das Eurostat Jahrbuch der Regionen von 2011 illustriert die Heterogenität besonders deutlich: Severozapaden in Bulgarien, die Region mit dem niedrigsten Bruttoinlandsprodukt (BIP), erreicht nur 28 Prozent des EU27-Durchschnitts. Inner-London, die Region mit dem höchsten BIP, liegt bei 343 Prozent. Das Verhältnis liegt also bei 13:1. Ich möchte darauf verzichten weitere Beispiele ins Feld zu führen. Es reicht im ersten Schritt zu erkennen, dass ein hohes Maß an Heterogenität auch heute noch ein wesentliches Merkmal Europas ist.
Welche Wirtschaftsordnung passt zu einem heterogenen Wirtschaftsraum?
Folgendes Zitat lässt Erhards Grundhaltung erkennen:
„Die Integration Europas ist notwendiger denn je, ja sie ist geradezu überfällig geworden. Aber die beste Integration Europas, die ich mir vorstellen kann, beruht nicht auf der Schaffung neuer Ämter und Verwaltungsformen oder wachsender Bürokratien, sondern sie beruht in erster Linie auf der Wiederherstellung einer freizugigen internationalen Ordnung […]“.
Konkret zielt Erhard auf die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes ab: Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und (sehr explizit und vehement) Freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Für Erhard bedeutet Integration einen freien und umfassenden Wettbewerb der Mitgliedstaaten.
Es wurde viel erreicht. Der gemeinsame Binnenmarkt ist noch nicht perfekt, aber fraglos eine Erfolgsgeschichte. Doch können wir mit dem Erreichten zufrieden sein? Europa kämpft gegenwärtig mit vielen Problemen. Die Forderung, „mehr Europa zu wagen“, erscheint plausibel und erfreut sich vieler Anhänger. Die konkreten Vorschläge beinhalten unter anderem eine europäischen Wirtschaftsregierung und eine Transferunion. Was bedeuten solche Vorschläge für die Europäische Wirtschaftsordnung? Was hätte Ludwig Erhard dazu gesagt?
Europäische Wirtschaftsregierung
Insofern das Bestreben einer europäischen Wirtschaftsregierung darauf abzielt, die Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften durch staatliche Interventionen auszugleichen, erteilt Erhard dieser eine klare Absage:
„[…] es ist aber völlig illusionistisch, anzunehmen, daß man in dieser Welt, d. h. in einer konkurrierenden, in Wettbewerb stehenden Welt, in Bezug auf die einzelnen Kostenfaktoren gleiche Startbedingungen herbeifuhren konnte. Dieses Ziel auch nur anstreben zu wollen, müßte einen Dirigismus und Dilettantismus sondergleichen auslösen […]“.
Die Argumentation Erhards geht darüber hinaus, die allgemeinen Vorteile des freien Wettbewerbs gegenüber den Unzulänglichkeiten der Planwirtschaft herauszuarbeiten. Im europäischen Kontext ist es ihm wichtiger zu zeigen, dass die wirtschaftlichen Unterschiede zu einem wesentlichen Teil aus unterschiedlichen kulturellen und historischen Hintergründen resultieren. Diese manifestieren sich in den heterogenen Präferenzen der Menschen in Bezug auf das „Sparen-und-Verbrauchen-Wollens, des Leistungsstrebens, ihres Fleißes […]“. Einen Eindruck davon, wie heterogen die Präferenzen in Europa auch heute noch sind, liefert das World Values Survey. In vielen wichtigen Fragen (besonders im sozialen Bereich) sind weder ein ausgeprägter nationaler Konsens und erst recht kein europaweiter Konsens zu erkennen.
Als wesentlicher Bestandteil im europäischen Einigungsprozess hat das Subsidiaritätsprinzip dafür gesorgt, dass nur solche Aufgaben auf die Gemeinschaftsebene verlagert wurden, welche auf nationaler Ebene nicht adäquat erfüllt werden können. Dabei hat das Subsidiaritätsprinzip auch eine Schutzfunktion entfaltet; denn um heterogenen Präferenzen bestmöglich gerecht werden zu können, ist es notwendig, dezentrale Strukturen zu bewahren. Eine europäische Wirtschaftsregierung droht das Subsidiaritätsprinzip auszuhebeln. Ohne einen starken Konsens ist die Verschiebung von Aufgaben auf die Gemeinschaftsebene nur mit einem hohen Maß an Zwang möglich. Strikte Regulierungen, starke Sanktionsmechanismen und umfassende Durchgriffsrechte sind die unweigerlichen Begleiterscheinungen. Die Gefahr zu weitreichender Eingriffe wurde von Erhard deutlich erkannt:
„Ich übertreibe nicht, wenn ich berichte, das man dabei an die Löhne, die Sozialleistungen, die Urlaubsregelung, an die Bezahlung der Überstunden denkt. Ist man aber bereit, die These der sozialen Harmonisierung anzuerkennen, dann gibt es logisch keine Grenze, und mit gleicher Berechtigung konnte dann die Forderung auf Einbeziehung der Energie- und Transportkosten oder der Steuern erhoben werden […] bedeutet dies nicht Integration, sondern eine Desintegration schlimmsten Ausmaßes“.
Transferunion
Sollte es einer europäischen Wirtschaftsregierung nicht gelingen, die Unterschiede durch die (erzwungene) strukturelle Harmonisierung auszugleichen, wäre eine Transferunion eine denkbare Alternative. Das Wesen einer Transferunion besteht in der Verpflichtung der Mitglieder zu einem regelmäßigen Finanzausgleich untereinander. Natürlich könnte eine solche Transferunion auch Bestandteil einer Wirtschaftsregierung sein oder für eine Übergangszeit zur Anwendung kommen bis die Harmonisierung der Strukturen ausreichend fortgeschritten wäre.
Auch hier warnt Erhard eindringlich davor, dass solche Maßnahmen der Europäischen Integration mehr schaden als nutzen:
„In der praktischen Konsequenz muß ein solcher Wahn naturnotwendig zur Begründung sogenannter ‚Töpfchen‘ fuhren, d. h. von Fonds, aus denen alle diejenigen, die im Nachteil sind oder es zu sein glauben, entweder entschädigt oder künstlich hochgepäppelt werden. Das aber sind Prinzipien, die mit einer Marktwirtschaft nicht in Einklang stehen […]“.
Die wesentliche Gefahr besteht laut Erhard darin, dass sich eine Transferunion zu einem „bürokratisch manipulierten Europa“ auswachsen würde, in welchem „mehr gegenseitiges Mistrauen als Gemeinsamkeit atmet“. Eine nachhaltige Verbesserung der Lebensmöglichkeiten führt für Erhard nur über mehr Wettbewerb (gemeinsamer, freier Handel) nicht über Verteilungskämpfe.
Wettbewerb wird die Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften nicht direkt ausgleichen, aber er eröffnet allen (Handels-)Partnern die Möglichkeit zur Entwicklung. Je stärker sich dabei die Präferenzen angleichen, desto ähnlicher werden sich die Strukturen der Volkswirtschaften und somit letztlich auch die Lebensmöglichkeiten. Erhard zeigt ein ausgesprochen evolutionäres Verständnis und befürwortet eine graduelle Entwicklung:
„Die soziale Harmonisierung steht nicht am Anfang, sondern am Ende der Integration; sie ist nicht durch gequälte Konstruktionen zu verwirklichen, sondern durch eine Angleichung der Lebensformen und Lebensvorstellungen im Rhythmus der fortschreitenden Integration“.
Erhards geistige Grundhaltung als Wegweiser zu einer Europäischen Wirtschaftsordnung
Die Einsicht, dass ein heterogener Wirtschaftsraum sich am effizientesten und friedlichsten entfalten kann, wenn die Wirtschaftsordnung dem Subsidiaritätsprinzip Geltung verschafft, ist zeitlos. Es wäre aus meiner Sicht ein Gewinn für die aktuelle Diskussion, wenn Vorschläge, mehr Europa zu wagen, kritisch hinterfragt würden. Eine Frage sollte dabei stets lauten: Wird das Subsidiaritätsprinzip verletzt? Die Heterogenität der Präferenz muss nicht nur erkannt, sondern auch respektiert werden. Konsens kann nicht erzwungen werden. In Bereichen in denen kein Konsens herrscht, wo die Lebensvorstellungen sich stark unterscheiden, sollten entsprechende Aufgaben nicht auf die Gemeinschaftsebene übertragen werden.
Eine solche Grundhaltung darf nicht als europaskeptisch oder gar nationalistisch fehlinterpretiert werden. Es darf keinen Zweifel geben, Erhard war ein glühender Anhänger der europäischen Integration. Laut Erhard sollten wir Europäer „zu einer gemeinsamen geistigen Zielrichtung gelangen, die uns den nationalen Egoismus und den Protektionismus in neuen Formen echter Gemeinschaft überwinden läßt“. Die resultierenden Interdependenzen wurden von Erhard erkannt und begrüßt. Das diese auch Probleme mit sich bringen können, wie wir heute deutlich erkennen, war Erhard ebenfalls klar. In diesem Zusammenhang wird der hohe Stellenwert des Subsidiaritätsprinzips nochmal besonders deutlich. Für Erhard ist die Ausübung von Zwang selbst dann unzulässig, wenn eine Wirtschaftspolitik eines Mitgliedstaates andere Mitgliedstaaten beinträchtigen könnte:
„Ich will […] gar nicht leugnen, das sicherlich jeder Krankheitsherd im nationalen Bereich zugleich auch eine Störung der zwischenstaatlichen Beziehungen bedeutet. Diese Erkenntnis darf aber nicht dahin fuhren, irgendeinem Land das Recht zu geben, seine Partner im Gemeinsamen Markt aufzufordern oder sogar zu zwingen, in schneller Folge fragwürdige Prinzipien des eigenen Landes zur Anwendung zu bringen“.
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