Zu hohe Staatsschulden sind ein typisches Problem der Demokratie. Wie müsste die Demokratie ausgestaltet sein, damit Staatsverschuldung nicht entsteht oder abgebaut wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Ökonom Jörn Kruse. Seine Antwort: Wie brauchen ein zweites Parlament aus Nicht-Politikern.
Um Staatsverschuldung dauerhaft zurückzufahren, müssen wir unsere politischen Institutionen ändern. Dies ist das Fazit einer Studie von Professor Jörn Kruse von der Bundeswehruniversität in Hamburg. Kruse plädiert für einen von Bürgern besetzten Senat mit umfangreiche Kontrollrechten, um der Bedienung von Einzelinteressen entgegenzuwirken. Die Personen in dem Senat düften weder ein politisches Amt bekleiden, noch Interessensvertreter sein.
Die bestehenden Institutionen in Deutschland begünstigen die Aufnahme von Schulden gegenüber Reformen oder Sparmaßnahmen, so Kruse, und zwar aus folgenden Gründen:
- Politiker sind kurzfristig orientierte „Volksbeglücker“. Da Demokratie auch Konkurrenzkampf um den Machterhalt ist, dann obsiegt die kurzfristige Gelegenheit zum Schuldenmachen gegen die Rationalität der Gesellschaft (Schuldenmachen ist schlecht).
- Politiker haben zwar Beraterstäbe, deren Rat wird aber nicht immer umgesetzt. Ökonomen können noch so gute Ratschläge geben, die Politiker können sie immer ignorieren und die Entscheidung treffen, welche Ihnen für die nächste Wahl den höchsten Nutzen bringt.
- Verschuldungsbegrenzungen sind Makulatur, weil sie immer umgangen werden können: Wer die Regel macht, weiß am besten, wie er sie brechen kann. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, bei denen der anwendende Politiker selbst entscheidet, ob sie zu tragen kommen.
Der Senat, schreibt Kruse in der Studie, soll vom Volk direkt gewählt werden und Entscheidungsbefugnisse bekommen, die vorher vollständig oder teilweise beim Parlament lagen:
- Er dient im Gesetzgebungsverfahren als zweite Kammer, das heißt, das alle Gesetze aus dem Parlament (erste Kammer) auch im Senat diskutiert und verabschiedet werden müssen.
- Entscheidungsgewalt über alle Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel bei der Schuldenbremse.
- Der Senat entscheidet über die Besetzung der Fachausschüsse. Dadurch soll sichergestellt werden, dass parteiunabhängige Experten die Expertise zu Gesetzesvorhaben liefern und das Wissen in den Prozess einfließt.
Ein Problem bleibt aber: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Auch Senatoren sind schließlich nicht gefeit vor Einflussnahme der Interessensvertreter.
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