In Deutschland werden die erneuerbaren Energien mit Milliarden gefördert, dem Klima jedoch hilft dies nicht. Das liegt daran, dass die Obergrenze für den Kohlendioxidausstoß durch die Emissionszertifikate festgelegt wird. Um die Klimaschutzziele wesentlich kostengünstiger erreichen zu können, plädiert der Think Tank Econwatch für eine kräftigere Degression der Fördersätze im erneuerbare Energien Gesetz (EEG), einen festen Auslaufzeitpunkt für das EEG sowie eine Ausweitung des Emissionshandels.
Am 6. Juni 2011 beschloss die Bundesregierung unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Japan den Atomausstieg bis 2022. Zugleich blieben die bereits 2010 beschlossenen Klimaziele unverändert. Die Energiewende sollte als Chance begriffen werden, Klimaschutz kosteneffizient auszugestalten. Der Emissionshandel sollte ausgeweitet und die Förderung für erneuerbare Energien durch das Erneuerbare Ener- gien Gesetz (EEG) deutlich degressiver ausgestaltet und mit einem festen Auslaufdatum versehen werden. Zudem sollte der Energiebinnenmarkt vollendet werden.
Nach dem im September 2010 beschlossenen Energiekonzept soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um 80 Prozent (gegenüber 1990), der Primärenergieverbrauch um 50 Prozent (gegenüber 2008) und der Stromverbrauch um 25 Prozent (gegenüber 2008) reduziert werden. Um den Treibhausgasausstoß zu begrenzen, wurde bereits 2005 in Europa der Emissionshandel eingeführt, der eine Obergrenze für schädliche Emissionen festlegt. Im Zeitverlauf wird die ausgegebene Menge an Zertifikaten entsprechend des Emissionsreduktionsziels abgesenkt. Da die Zertifikate handelbar sind, haben diejenigen Unternehmen einen Anreiz, ihre Emissionen zu senken, für die dies am kostengünstigsten möglich ist. Damit besteht in der EU ein Instrument, mit dem Klimaschutz zu gesamtwirtschaftlich geringsten Kosten erreicht werden könnte.
Allerdings nehmen bisher lediglich die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und seit Beginn 2012 der Luftverkehr am Emissionshandel teil. Auch weil es außerhalb Europas nur in sehr wenigen Ländern einen Emissionshandel gibt, kann das Instrument seine Wirkung nicht vollständig entfalten. Der Emissionshandel sollte daher auf möglichst alle Sektoren ausgeweitet und die internationalen Verhandlungen intensiviert werden, um ihn auf weitere Länder auszudehnen.
Neben dem Emissionshandel existieren in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten in der EU jeweils eigene Fördersysteme für erneuerbare Energien. Ihr Anteil am Endenergieverbrauch soll nach dem Energiekonzept in Deutschland bis 2050 auf 60 Prozent steigen, bei der Stromerzeugung sogar auf 80 Prozent. Derzeit liegt ihr Anteil bei rund 11 bzw. rund 20 Prozent.
Fördersysteme wie das EEG verteuern jedoch Energie für die Stromkunden, ohne eine zusätzliche Wirkung auf den Klimaschutz zu haben, da die Obergrenze für den Kohlendioxidausstoß durch die Emissionszertifikate festgelegt ist. So zahlen private Endverbraucher heute bereits 14 Prozent ihres Strompreises für die Förderung erneuerbarer Energien. Nationale Ausbauziele führen zudem dazu, dass Standortvorteile für erneuerbare Energien nicht genutzt werden. Fast 60 Prozent der in der EU installierten Kapazitäten zur Erzeugung von Solarenergie befinden sich im sonnenarmen Deutschland, während der Anteil in Griechenland und Portugal mit deutlich besseren klimatischen Voraussetzungen lediglich 0,7 bzw. 0,4 Prozent beträgt.
Eine kräftigere Degression der EEG-Fördersätze sowie ein fester Auslaufzeitpunkt für das EEG bergen in Kombination mit der Ausweitung des Emissionshandels großes Potenzial, die Klimaschutzziele wesentlich kostengünstiger zu erreichen. Um die Endkundenpreise niedrig zu halten, sollte zudem der Wettbewerb gestärkt und der EU-Energiebinnenmarkt vollendet werden.
Die Energieinfrastruktur inklusive Grenzkuppelstellen sollte europaweit und zwischen Mitgliedstaaten abgestimmt ausgebaut werden. Dies würde auch helfen, Risiken von Versorgungsengpässen zu vermindern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Ener- giewende ist ein deutlicher Ausbau des Höchstspannungsnetzes: Erneuerbare Energien werden vorwiegend im verbrauchsarmen Norden und Osten Deutschlands erzeugt, Strom aber in den Industriezentren im Süden und Westen benötigt.
Studien gehen davon aus, dass zusätzlich 3.600 km Höchstspannungsleitungen notwendig sind, um das Ausbauziel von 35 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020 realisieren zu können. Die Kosten dafür werden auf jährlich eine Milliarde Euro geschätzt. Trotz etlicher Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ist allerdings erst ein Bruchteil der neuen Energieleitungen gebaut worden. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefordert, für zügige Genehmigungen sowie eine länderübergreifend reibungslose Zusammenarbeit zu sorgen. Zudem ist es aufgrund der stark schwankenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien notwendig, ausreichend Reserven auch durch flexible fossile Kraftwerke bereit zu halten.
Allerdings macht der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien aus dem EEG Investitionen in solche Kraftwerke weniger rentabel. Hinzu kommt, dass sich zahlreiche Bürgerproteste gegen Leitungsausbau, Windkraftanlagen oder eben neue konventionelle Kraftwerke formieren. Dem soll mit erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger begegnet werden. Darüber hinaus muss vor Ort stärker über die Bedeutung der Projekte informiert und für sie geworben werden.
Mit der Energiewende wird der Ruf nach Subventionen und anderen staatlichen Ein- griffen immer lauter: Neben den erneuerbaren Energien sollen der Kraftwerksbau und energieintensive industrielle Stromverbraucher subventioniert sowie die Netzan- bindung von Offshore-Windanlagen staatlich unterstützt werden. Der Staat sollte diesen Rufen weitestgehend widerstehen. Greift er dennoch ein, sollten sich die Eingriffe auf ein möglichst geringes Maß beschränken, zeitlich begrenzt und mit einer klaren Exit-Strategie verbunden sein.
Dieser Artikel erscheint auch als Policy Brief von Econwatch. Der Policy Brief entstand auf Grundlage des Econwatch-Meetings „Wie kann die Energiewende gelingen? “ mit Prof. Dr. Christoph M. Schmidt (RWI und Sachverständigenrat) am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, WZB.
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