Finanzmärkte können sich niemals vollständig selbst regulieren, ist Blogger Cordelius Ilgmann überzeugt. Es sei denn, wir wären bereit, den gelegentlichen Zusammenbruch des Finanzsystems und die damit einhergehende realwirtschaftliche Fehlallokation zu akzeptieren. Ilgmann plädiert daher für eine ordnungspolitisch sinnvoll ausgestaltete Regulierung, etwa in Form einer Pigou-Steuer.
Vor wenigen Tagen wurde auf dem Blog Ökonomenstimme ein Artikel mit sieben Prinzipen für eine besserer Bankenregulierung gepostet. Darin wird eine Vielzahl von Maßnahmen gefordert, welche eine stabilere Finanzmarktarchitektur zum Ziel haben. Unter anderem möchte der Autor, Professor Xavier Vives, einen speziellen Abwicklungsrahmen – sprich Insolvenzverfahren – für Banken einführen, eine von vielen regulatorischen Besonderheiten zwischen dem Finanzsektor und den Märkten für Güter und Dienstleistungen.
In der Tat unterliegt der Bankensektor in Deutschland einer Vielzahl von Sonderregelungen, die vor allem im Kreditwesengesetz kodifiziert worden sind. Aber was sind die Gründe für diese Ungleichbehandlung? Welche Umstände rechtfertigen es, dass die Bankaufsicht – Bundesbank und der BaFin – Kreditinstitute eng kontrollieren?
Bis zu der Finanzkrise war der vorherrschende Zeitgeist einer von Deregulierung und Liberalisierung von Finanzmärkten. Diese in den 1980er Jahren in den angelsächsischen Ländern angestoßene Idee der Effizienz und Überlegenheit der Märkte wurde in der Öffentlichkeit als „neoliberal“ tituliert (womit die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes in sein Gegenteil verkehrt wurde). Man ging davon aus, dass sich die Märkte am besten selbst regulieren. Gutes Wirtschaften würde durch höhere Gewinne belohnt, schlechtes durch Marktaustritt – sprich Insolvenz – bestraft.
Dies bedeutete zwar nicht, dass jedwede Form der Regulierung abgebaut wurde, aber eine Vielzahl von Maßnahmen erhöhte die Freiheitsgerade der Akteure auf den Finanzmärkten beträchtlich. Insbesondere ließ man es zu, dass neben den traditionellen Finanzinstituten ein weitgehend unreguliertes Schattenbanksystem entstand. Gleichzeitig war aber die Androhung des Marktaustrittes für große Banken wenig glaubwürdig, denn die „Too Big To Fail“ Doktrin ist ja keine Resultat der aktuellen Krise. Und das die Zentralbanken den Finanzsektor im Falle eines Falls durch expansive Geldpolitik stützen würden, war ebenfalls ein offenes Geheimnis (Stichwort „Greenspan Put“). Unter diesen Umständen muss eine auf Marktmechanismen basierende Regulierung zwingend scheitern. In den Worten Mervyn Kings, Gouverneur der Bank of England:
„If banks feel they must keep on dancing while the music is playing and that at the end of the party the central bank will make sure everyone gets home safely, then over time the parties will become wilder and wilder.”
Aber selbst wenn die Reformvorhaben der G-20 Staaten es schaffen, die Insolvenz großer und verflochtener Finanzinstituten als glaubhafte Konsequenz schlechten Wirtschaftens erscheinen zu lassen, müssen wir Banken weiterhin eng regulieren. Gerade wenn Banken Pleite gehen können, verursachen sie negative Externalitäten. Denn aus der Insolvenz einer Bank entstehen unbeteiligten Dritten Kosten, die nicht in die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Banken miteingehen.
Das Resultat ist, dass in der Volkswirtschaft als Ganzes zu viele „Bankprodukte“ hergestellt und damit zu viele Risiken eingegangen werden. Dies ist aber keine neue Erkenntnis. Bereits Adam Smith verglich im Wohlstand der Nationen 1776 die Bankenregulierung mit der Vorschrift zur Errichtung von Feuerschutzmauern. Diese wäre zwar ein Eingriff in die individuelle Freiheit, aber notwendig um das Übergreifen der Flammen auf Dritte zu verhindern.
Wie also sehen diese negativen externen Effekte des Bankgeschäftes aber konkret aus? Wie entstehen diese Kosten für unbeteiligte Dritte? Gefühlt haben wir alle als Bürger und Steuerzahler mittlerweile Risiken aus dem Bankensektor übernommen – auch wenn wir in Deutschland noch weit weg von irischen Verhältnissen sind. Die, finde ich, beste Erklärung der dem Bankengeschäft inhärenten Gefahren findet sich in einem Papier, dass der in Princeton lehrende deutsche Volkswirt Markus Brunnermeier zusammen mit einer Gruppe bekannter Ökonomen – unter ihnen Charles Goodhart von der London School of Economics – verfasst hat. Ihrer Meinung nach sind es vor allem fünf Auswirkungen von Bankenpleiten, die eine normale Insolvenz unmöglich machen.
Die erste Externalität ist nach ihrer Ansicht die Ansteckung durch Informationen, insbesondere bei Finanzintermediären, deren Geschäft die Fristentransformation, zum Beispiel kurzfristig fällige Einlagen langfristig verleihen, ist. Gerät eine Bank A in Schwierigkeiten, wirft das auch ein schlechtes Licht auf Bank B, falls diese ein ähnliches Geschäftsmodell betreibt. Dies kann die Einleger dazu verleiten, ihre Einlagen sofort aufzulösen, was die Bank B in die Illiquidität und Insolvenz treibt, insbesondere dann, wenn die Bank ihre Aktiva in Notverkäufen verschleudern muss um an die benötigte Liquidität zu kommen. Schalterstürme sind somit selbsterfüllende Prophezeiungen – es sei denn die Zentralbank springt ein und leiht den Banken die notwendige Liquidität gegen Sicherheiten.
Die zweite Externalität entsteht dadurch, dass Kunden einer insolventen Bank Schwierigkeiten haben neue Kreditgeber zu finden. Denn die Pleite der Bank bedeutet einen Verlust an kundenspezifischen Informationen. Eine andere Bank wird daher nur bereit sein, dem Kunden ein neues Darlehen zu geben, wenn die Konditionen eine deutliche Risikoprämie enthalten. Die Insolvenz einer Bank verursacht also ihren Kunden höhere Refinanzierungskosten, denn der Wechsel zu einem Wettbewerber ist nicht ohne weiteres möglich.
Die dritte Externalität ist durch die hohe Verflechtung im Finanzsektor begründet. Banken und andere Finanzintermediäre unterhalten eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen untereinander. Es entsteht ein hoch komplexes Netzwerk von gegenseitigen Verträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass der Ausfall einer Bank Verluste im ganzen System verursacht – und aufgrund der Komplexität können diese nicht einwandfrei zugeordnet werden. In einem solchen Szenario können Banken die Solvenz ihrer Geschäftspartner, beziehungsweise das Kontrahenten-Risiko, nicht mehr bestimmen, so dass sie ihre Geschäftsbeziehungen untereinander einstellen. Dies ist der Kern des sogenannten Vertrauensverlustes, der zum Zusammenbruch des Interbankenmarktes nach Lehman führte – und auch eigentlich unbeteiligte Banken in Refinanzierungsschwierigkeiten brachte.
Die vierte Externalität ist die sogenannte „Notverkaufsexternalität“. Nach Ansicht der Autoren – der ich mich anschließe – ist sie der wesentliche Treiber von Finanzkrisen und der Hauptgrund, warum wir Banken regulieren. Wie bei der Erklärung von Schalterstürmen angedeutet, können Banken gezwungen sein, ihre Aktiva schnellstmöglich zu verkaufen, um an Liquidität zu gelangen. Diese Notverkäufe treiben die Preise der Aktiva nach unten, was die Bilanzen aufgrund der notwendigen Abschreibungen belastet (wenn zu Marktpreisen bilanziert wird). Aber selbst wenn nicht „Mark-to-Market“ bewertet wird, werden die Gläubiger der Bank die wirtschaftliche Lage der Bank kritischer beurteilen und erhöhte Risikoprämien verlangen, was das betroffene Kreditinstitut noch mehr unter Druck setzt. Dieser Mechanismus trifft aber alle Banken, die die gleichen Aktiva im Portfolio halten.
Eine eigentlich „gesunde“ Bank kann dann unter Umständen gezwungen sein, ihr Portfolio ebenfalls zu Schleuderpreisen zu liquidieren, was wiederum die Preise nach unten treibt, was zu Notverkäufen bei einer dritten Bank führt usw.: ein selbstverstärkender Teufelskreis entsteht. Dies bedeutet übrigens, dass Bankenkrise nicht allein durch exogene Schocks, sondern durch endogene Marktprozesse entstehen.
Die fünfte und letzte Externalität ist schließlich der eigentliche Grund für die Bankenrettungsprogramme der letzten Jahre. Denn neben dem Verkauf von Aktiva können Banken auch einfach das Neugeschäft einstellen um an Liquidität zu gelangen. So werden beispielsweise Kreditlinien nicht verlängert bzw. die Kreditkonditionen verschärft. Dies reduziert sowohl die Wirtschaftsleistung als auch das Preisniveau, was das Ausfallrisiko begebener Kredit erhöht, was sich wiederum in einem erhöhten Abschreibungsbedarf im Bankensektor niederschlägt. Ein weiterer Teufelskreis entsteht, der aber diesmal die Realwirtschaft in Mitleidenschaft zieht. Nach vorherrschender Meinung geschah genau dies in der Weltwirtschaftskrise – mit dramatischen Folgen für Wirtschaft und politische Stabilität der betroffenen Länder. Dies ist der Grund, warum wir Banken in letzter Konsequenz immer retten werden – zumindest deren „systemischen Teile“.
Aus den oben genannten Gründen können sich die Finanzmärkte niemals vollständig selbst regulieren – es sei denn, wir wären bereit den gelegentlichen Zusammenbruch des Finanzsystems und die damit einhergehende realwirtschaftliche Fehlallokation zu akzeptieren. Stattdessen muss eine ordnungspolitisch sinnvoll ausgestaltete Regulierung versuchen, die Externalitäten zu internalisieren und in die Kostenfunktion der Banken einzupreisen, zum Beispiel durch eine Pigou-Steuer (Die derzeit diskutierten Eigenkapitalzuschläge für systemrelevante Banken haben übrigens einen ähnlichen Effekt). Auch sollte man in letzter Konsequenz nicht von dem Verbot bestimmter Geschäfte zurück schrecken, selbst wenn dies einen Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit bedeutet. Alle diese Maßnahmen werden die Kosten der Banken erhöhen und das Kreditangebot senken. Damit steigen also auch die Refinanzierungskosten der Privatwirtschaft. Aber das ist der notwendige Preis für ein stabileres Finanzsystem und wird uns als Gesellschaft langfristig besser stellen als der gegenwärtige ungezügelte „Kasino Kapitalismus“. Das nächste Mal, wenn das „This Time is Different“-Gespenst wieder umgeht und die Effizienz der Kapitalmärkte besungen wird, sollten wir uns an diese Tatsachen erinnern.
Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.
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